Das Parlament hat beschlossen, dass ein nachträglicher Einkauf in die private Vorsorge 3a zukünftig möglich sein soll. Nachdem der Ständerat am 12. September 2019 der Motion «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» von Erich Ettlin (Ständerat, CVP) zugestimmt hatte, nahm der Nationalrat diese am 2. Juni 2020 ebenfalls an.
Der Bundesrat ist nun beauftragt, Artikel 82 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und die entsprechenden Verordnungsbestimmungen dahingehend abzuändern, dass Personen mit einem AHV-Einkommen, die in früheren Jahren keine oder nur Teilbeiträge in die Säule 3a einzahlen konnten, dies nachholen und vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen im Einkaufsjahr abziehen können.
Der Einkauf soll auf den für Selbstständigerwerbende geltenden Betrag von 34 128 Franken pro Jahr begrenzt werden und zudem nur alle fünf Jahre möglich sein. Mit der Annahme dieser Motion unterstreicht das Parlament die Bedeutung der 3. Säule für die finanzielle Vorsorge von Herrn und Frau Schweizer.
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