Die Unabhängigkeit ist bei Revisionen das oberste Gebot. Wir als Revisionsstelle vertreten als offizielles Prüfungsorgan der Firma immer die Rechte der Eigentümer und Gläubiger. Alle unsere in der Wirtschaftsprüfung tätigen Mitarbeiter sind im Besitz der Zulassung der staatlichen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB). Sind nach einer Revision Verbesserungsmassnahmen nötig, bringen wir diese mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und unserem Fachwissen sowie unserer Erfahrung bei der Unternehmensführung konsequent ein.
Die Regulatoren verschärfen seit Jahren die rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit zusammenhängenden Anforderungen an die Revision. Seit dem 1. September 2017 benötigen neu auch alle Revisionsunternehmen mit nur einem leitenden Revisor ein Qualitätssicherungssystem.
Der Gesetzgeber verlangt, dass die Organisation und der Ablauf im Bereich Revision schriftlich festgehalten wird. Die Organisation und ausgewählte Mandate müssen anschliessend jährlich durch eine qualifizierte und an der Revision nicht beteiligte Person begutachtet werden (Nachschau). Ausserdem muss festgelegt werden, für welche risikoreichen Mandate eine zusätzliche Zweitmeinung (auftragsbegleitende Qualitätssicherung) eingeholt werden muss.
Jetzt kommen wir ins Spiel. Wir sind die externe fachkundige Person und die Zweitmeinung. Dank unserem Fachwissen und unserer Erfahrung im Bereich der Qualitätssicherung unterstützen wir Sie bei der periodischen Nachschau und der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung. Wir erstellen Ihnen zudem Ihr Handbuch zur Qualitätssicherung und unterstützen Sie beim Überarbeiten der Arbeitspapiere.
Wir sind Ihr Sparringpartner mit dem nötigen Fachwissen und greifen Ihnen unter die Arme wo es nötigsten ist. So, dass Sie sich nicht um die Qualitätssicherung sondern um Ihr Unternehmen und Ihre Kunden kümmern können.
Unsere Qualitätssicherungs-Dienstleistungen